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Geschäftsbedingungen von Kaukasus-Reisen
Ltd.
Stand 01.02.2007
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines
Reisevertrages an. Der Vertragsabschluß wird verbindlich mit der
schriftlichen Bestätigung des Reisevertrages durch Kaukasus-Reisen
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen eine
Anzahlung von 10% pro Person, höchstens jedoch 500,-DM, fällig. Die
Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn notwendig.
3. Leistungen
Der Umfang ergibt sich aus der Beschreibung der
Touren und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die
den vertraglichen Umfang der Reise verändern, werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung verbindlich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Wir behalten uns Leistungs- und Preisänderungen
aus wichtigen Gründen (z.B. Erhöhung der Beförderungskosten)
vor. Bei einer Preiserhöhung von über 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung können Sie ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurücktreten.
5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
dem Reisevertrag mit schriftlicher Erklärung zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es gelten folgende Rücktrittskosten:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, 29.- 15. Tag vor Reisebeginn
40% des Reisepreises, 14.- 7.Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises, 6.-
2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises, ab 1 Tag vor Reisebeginn oder
bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen,
jedoch erhöhen sich in der Regel die Rücktritts- und Umbuchungskosten
um bis zu DM 250,- pro Fluggesellschaft und Fluggast.
Der Abschluß einer Reiserücktrittskosten- Versicherung wird dringend
empfohlen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
a) Bei Nichterreichen der in den Reisebeschreibungen
angegebenen Mindestteilnehmerzahlen kann die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn
abgesagt werden. Der bereits bezahlte Reisepreis wird voll zurückerstattet.
Auf Wunsch wird der Reisepreis auf Basis einer geringeren Teilnehmerzahl
neu kalkuliert und angeboten. Die Reise kann auch auf einen noch nicht voll
belegten Reisetermin umgebucht werden.
b) Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die die geforderten Voraussetzungen nicht
erfüllen (z.B. Trittsicherheit) vor der Reise, am Durchführungsort
und während der Tour auszuschließen. Ebenso können Teilnehmer
wegen grober Verstöße oder dauernder destruktiver Verhaltensweise
gegenüber Land, Leuten oder gegenüber anderen Reiseteilnehmern nach
Vorwarnung von der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Fall bleibt unser
Anspruch auf den vollen Reisepreis erhalten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen,
die übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
8. Haftung
Sie unternehmen die Reise auf eigene Gefahr und
haften selbst für Ihre körperliche Unversehrtheit.
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und für
eine ordnungsmäßige Organisation und Durchführung der vereinbarten
Leistungen, für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Reiseleiter vor Ort und für die Richtigkeit der Ihnen zukommenden Reisebeschreibung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen
bei Fremdleistungen (z.B. Flug), bei Änderungen der Reise aufgrund Wetterbedingungen
und höherer Gewalt. Die vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird.
9. Gewährleistung
Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig
erbracht, kann vom Reisenden Abhilfe verlangt werden, er ist aber verpflichtet
den Schaden gering zu halten. Beanstandungen sind vor Ort schriftlich bei
der Reiseleitung anzuzeigen. Ansprüche des Reiseteilnehmers sind innerhalb
von 4 Wochen nach Rückkehr schriftlich beim Veranstalter geltend zu
machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren sechs Monate
nach dem Datum des Abreisetages.
10. Ausrüstung
Mit der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten
Ausrüstung, wie Pferden, Sätteln, Angelgeräte ist sorgfältig umzugehen.
Bei vorsätzlicher Beschädigung trägt der Teilnehmer die Kosten
für Reparaturen oder Wiederbeschaffung.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung dieser
Vorschriften selbst verantwortlich. Das Auswärtige Amt erstellt in regelmäßigen
Abständen aktualisierte Hinweise für Reisen nach Georgien. Wir
unterstützen Sie bei der Erledigung der Visaformalitäten.
Für
die Beantragung des Visums ist jedoch der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für die Aufenthaltsdauer bis zu drei Monaten ist zur Zeit kein Visum für den Besuch Georgiens erforderlich.
12. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen
nachdrücklich den Abschluß einer Reisekranken-, Reiseunfall- und Reiserücktrittskostenversicherung.
Diese Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.
13. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters
Adresse:
Kaukasus-Reisen Ltd.
Reg.: 204 9999 11
Sayat-Nova 17
0105 Tbilisi
Georgien
Tel: 00995 99 570554
Fax: 00995 99 922260
Web: http://www.kaukasus-reisen.de
Email: info [] kaukasus-reisen.de